Förderung & Steuer bei der Badsanierung
Eine reine Badsanierung wird in der Regel nicht gefördert. Für bestimmte Maßnahmen kann es Unterstützung geben, und Handwerkerleistungen lassen sich unter Voraussetzungen steuerlich berücksichtigen. Wir geben einen allgemeinen Überblick.
Eine reine Badsanierung wird in der Regel nicht gefördert. Für barrierereduzierende Umbauten kann es Zuschüsse oder Kredite geben. Handwerkerleistungen sind nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigungsfähig.
Was meist nicht gefördert wird
Neue Fliesen, Sanitärobjekte und eine neue Optik sind üblicherweise keine Fördermaßnahmen. Auch eine Komplettsanierung ohne besonderen Zweck wird in der Regel nicht bezuschusst.
Wann Förderung möglich sein kann
- Barrierereduzierung: Umbauten für mehr Sicherheit und Komfort, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, können je nach Programm und Voraussetzungen über Bundes-, Landes- oder kommunale Programme gefördert werden.
- Pflegegrad: Die Pflegekasse kann bei anerkanntem Pflegegrad Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen prüfen. Voraussetzungen und Höhe klärt die Kasse im Einzelfall.
- Weitere Programme: Länder, Kommunen und Versorger legen eigene Programme auf. Verfügbarkeit und Budgets ändern sich.
Details zum barrierearmen Umbau finden Sie auf unserem Schwesterportal barrierefreies-bad-gurus.de. Dieses Portal behandelt schwerpunktmäßig die Sanierung von Bädern allgemein.
Steuerlich berücksichtigen
Für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Haushalt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Frage kommen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Material zählt nicht dazu. Üblich sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Voraussetzungen und Nachweise klärt Ihre Steuerberatung.
Mieter und Eigentümer
Für selbst genutzte Wohnungen und Häuser kommt die Steuerermäßigung in Frage. Als Vermieter gelten für Sanierungskosten andere steuerliche Regeln; hier hilft die Steuerberatung weiter. Mieter sollten zuerst mit dem Vermieter klären, wer den Umbau veranlasst und trägt.
Wichtig bei der Reihenfolge
Förderanträge sind häufig vor der Beauftragung oder dem Baubeginn zu stellen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen der Förderstelle, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; wir nennen deshalb bewusst keine festen Beträge.
Ein sinnvoller Ablauf: Fördermöglichkeiten klären, Antrag stellen, die Bestätigung abwarten und erst dann den Auftrag erteilen. Beginnt der Betrieb vor der Antragstellung, kann der Anspruch auf Förderung entfallen.
Häufige Fragen
Wird eine Badsanierung gefördert?
In der Regel nicht. Für barrierereduzierende Umbauten kann es je nach Programm und Voraussetzungen Unterstützung geben. Steuerlich können Arbeitskosten unter Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Häufig vor der Beauftragung. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen der Förderstelle, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
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